Grundversorgung kündigen: Grundversorgung: So kommen Sie aus dem Standardtarif heraus
Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Sie ist der Standardtarif des größten Versorgers vor Ort – sicher, aber oft teurer als ein Sondervertrag. Ein Vergleich zeigt in wenigen Minuten, ob sich der Wechsel lohnt.
Was die Grundversorgung ist
In jedem Netzgebiet gibt es einen Grundversorger: den Versorger, der dort die meisten Haushalte beliefert. Er wird alle drei Jahre neu festgestellt und muss jeden Haushalt zu seinen allgemeinen Preisen beliefern. Wer nie selbst einen Tarif gewählt hat – zum Beispiel nach einem Einzug –, ist meist in der Grundversorgung.
Auf der Rechnung erkennen Sie das an Begriffen wie „Grundversorgung“, „Allgemeine Preise“ oder „Allgemeiner Tarif“.
Ersatzversorgung
Beziehen Sie Strom oder Gas ohne Vertrag, springt der Grundversorger übergangsweise ein, zum Beispiel nach einem Einzug oder wenn Ihr Anbieter nicht mehr liefert. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten. Bis dahin sollten Sie einen eigenen Vertrag haben.
So wechseln Sie heraus
- Verbrauch notieren: Jahresverbrauch, Zählernummer und Marktlokations-ID stehen auf der Rechnung.
- Vergleichen: Im Vergleich unten mit Postleitzahl und Verbrauch. Achten Sie auf Preisgarantie und zwölf Monate Laufzeit.
- Abschließen: Der neue Anbieter kündigt die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist für Sie.
- Ablesen: Zählerstand zum Lieferbeginn festhalten und melden.
Was Sie heute zahlen und was ein anderer Tarif kostet, rechnet der Stromkostenrechner beziehungsweise der Gasrechner aus.
Tarifvergleich
Tarife statt Grundversorgung
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Häufige Fragen zur Grundversorgung
Was ist die Grundversorgung?
Der Standardtarif des Versorgers, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Wer nie selbst einen Tarif gewählt hat, ist meist dort. Der Grundversorger muss jeden Haushalt beliefern.
Wie erkenne ich, ob ich in der Grundversorgung bin?
Auf der Rechnung stehen dann Begriffe wie „Grundversorgung“, „Allgemeine Preise“ oder „Allgemeiner Tarif“. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versorger.
Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung heraus?
Jederzeit mit zwei Wochen Frist. Meist übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie.
Was ist die Ersatzversorgung?
Beziehen Sie Strom oder Gas ohne Vertrag – etwa nach einem Einzug oder weil Ihr Anbieter ausfällt –, beliefert Sie der Grundversorger übergangsweise in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate. Danach brauchen Sie einen Vertrag, sonst geht es in der Grundversorgung weiter.
Ist die Grundversorgung immer teurer?
Nicht immer, aber oft. Vergleichen Sie die Jahreskosten für Ihren Verbrauch – dann sehen Sie, ob sich ein Wechsel lohnt.
Rechtsgrundlagen
- § 20 StromGVV – Kündigung der Grundversorgung (Gas: § 20 GasGVV)
- § 36 EnWG – Grundversorgungspflicht
- § 38 EnWG – Ersatzversorgung
Stand 02.10.2026. Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die aktuelle Gesetzeslage.
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