Kündigungsrechner Strom und Gas: Strom- oder Gasvertrag kündigen: So verpassen Sie keine Frist

Ihre Kündigung muss spätestens eine Kündigungsfrist vor dem Vertragsende beim Anbieter sein – gerechnet rückwärts vom Vertragsende. Bei Verträgen seit März 2022 beträgt die Frist höchstens einen Monat, nach der Erstlaufzeit sind sie jederzeit monatlich kündbar. Der Rechner nennt Ihren letzten Tag und trägt ihn in den Kalender ein.

Kündigungsrechner

Bis wann müssen Sie kündigen?

Vier Angaben, das Ergebnis steht rechts. Es zählt immer der Eingang beim Anbieter.

Vertrag
Ihr Vertrag
steht in der Vertragsbestätigung oder auf der Jahresabrechnung
Letzter Tag für den Eingang–
Vertrag endet am
–
verbleibende Zeit
–
Tarife vergleichen

Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und der Eingang beim Anbieter. Gerechnet wird nur in Ihrem Browser.

Kündigungsfristen bei Strom und Gas

VertragFrist und Laufzeit
Grundversorgungjederzeit, zwei Wochen Frist
Sondervertrag seit 1. März 2022Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre, Frist höchstens ein Monat; danach unbefristet und jederzeit mit einem Monat kündbar
Sondervertrag vor März 2022Frist bis zu drei Monate, stillschweigende Verlängerung bis zu zwölf Monate
PreiserhöhungSonderkündigung zum Änderungstag, ohne Frist
Umzugsechs Wochen Frist zum Auszug oder später

So rechnen Sie die Frist

Fristen werden rückwärts vom Vertragsende gezählt. Endet der Vertrag am 14. März und gilt eine Frist von einem Monat, muss die Kündigung spätestens am 14. Februar beim Anbieter eingegangen sein. Gibt es den Tag im Vormonat nicht – etwa den 31. –, gilt der letzte Tag dieses Monats. Es zählt der Eingang, nicht das Absenden; planen Sie deshalb ein paar Tage Puffer ein.

Form: E-Mail genügt

Bei Verträgen seit dem 1. Oktober 2016 darf der Anbieter keine strengere Form als die Textform verlangen. Eine E-Mail, das Kundenportal oder der Kündigungsbutton auf der Website reichen. Den Kündigungsbutton müssen Anbieter seit Juli 2022 anbieten, wenn man den Vertrag online abschließen kann; den Eingang müssen sie sofort bestätigen.

Nennen Sie in der Kündigung Name, Anschrift, Kundennummer, Zählernummer und den gewünschten Termin. Bitten Sie um eine Bestätigung mit Vertragsende.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Strom oder Gas

Mit Wunschtermin oder „zum nächstmöglichen Termin“. Kopieren und per E-Mail oder im Kundenportal senden.

leer lassen für „zum nächstmöglichen Termin“
Ihr Kündigungsschreiben

Muster ohne Gewähr. E-Mail oder Kundenportal genügen (Textform). Bewahren Sie einen Nachweis über den Versand auf.

Tarifvergleich

Bevor Sie kündigen: neuen Tarif finden

Schließen Sie den neuen Vertrag ab, solange die Frist läuft. Der neue Anbieter kann die Kündigung für Sie übernehmen.

Vergleich über unseren Partner CHECK24. Schließen Sie über den Rechner einen Vertrag ab, erhalten wir eine Vergütung; Ihr Tarifpreis ändert sich dadurch nicht. Der Rechner zeigt die Tarife, die CHECK24 vergleicht, nicht zwingend alle Anbieter. So vergleichen wir

Der Vergleichsrechner braucht JavaScript. Direkt zum Vergleich bei CHECK24 (Partnerlink).

Anzeige: Vergleich powered by TARIFCHECK24 GmbH. Für Abschlüsse über diesen Rechner erhalten wir eine Provision; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

Häufige Fragen zur Kündigung

Welche Kündigungsfrist hat mein Stromvertrag?

Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, höchstens einen Monat zum Ende der Erstlaufzeit; danach sind sie jederzeit mit einem Monat kündbar. Ältere Verträge können bis zu drei Monate Frist haben. Die Grundversorgung ist jederzeit mit zwei Wochen kündbar.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Ja. Bei Verträgen seit dem 1. Oktober 2016 darf der Anbieter keine strengere Form als die Textform verlangen. E-Mail, Kundenportal oder der Kündigungsbutton auf der Website genügen.

Wie berechne ich den letzten Kündigungstag?

Rückwärts vom Vertragsende: Endet der Vertrag am 14. März und gilt ein Monat Frist, muss die Kündigung bis zum 14. Februar beim Anbieter sein. Es zählt der Eingang, nicht das Absenden.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Verträge seit März 2022 verlängern sich nur noch auf unbestimmte Zeit und sind dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Ältere Verträge können sich um bis zu zwölf Monate verlängern.

Muss ich kündigen, bevor ich einen neuen Vertrag abschließe?

Nein. In der Regel kündigt der neue Anbieter für Sie. Selbst kündigen sollten Sie, wenn die Frist knapp ist oder Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen.

Rechtsgrundlagen

Stand 02.10.2026. Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die aktuelle Gesetzeslage.