Photovoltaik-Rechner: Photovoltaik: Lohnt sich eine Solaranlage auf Ihrem Dach?

Eine Solaranlage rechnet sich vor allem über den Strom, den Sie selbst verbrauchen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der ein Vielfaches der Einspeisevergütung kostet. Der Rechner zeigt Ertrag, Ersparnis und Amortisation für Ihr Dach.

Photovoltaik-Rechner

Was bringt eine Solaranlage auf Ihrem Dach?

kWp
Faustregel: rund 5 m² Dachfläche je kWp
typischer Jahresertrag je kWp
%
ohne Speicher meist 25–35 %, mit Speicher 50–70 %
ct/kWh
ct/kWh
Beispielwert – aktuellen Satz bei der Bundesnetzagentur prüfen
€
Anlage inkl. Montage, ohne Speicher
€/Jahr
Versicherung, Wartung, Zähler
Ertrag pro Jahr (Schätzung)
kWh
Eigenverbrauch
selbst genutzt
eingespeist
gesparte Stromkosten
Einspeisevergütung
Vorteil pro Jahr nach laufenden Kosten
hat sich bezahlt nach
Plus nach 20 Jahren

Vereinfachte Schätzung ohne Preissteigerung, Modulalterung und Finanzierung. Beispielwerte vorausgefüllt.

So viel Strom liefert eine Anlage

Gemessen wird die Leistung in Kilowatt-Peak (kWp). Ein kWp liefert in Deutschland im Jahr rund 900 bis 1.000 kWh, im Süden mehr als im Norden. Entscheidend sind außerdem Ausrichtung, Dachneigung und Verschattung:

AusrichtungErtrag im Vergleich zu Süd
Süd100 %
Südost / Südwestetwa 95 %
Ost / Westetwa 85 %
Nord (flach geneigt)etwa 60 %

Eigenverbrauch erhöhen

Tagsüber erzeugt die Anlage mehr, als ein Haushalt gleichzeitig braucht. Mehr Eigenverbrauch heißt mehr Ersparnis:

  • Geräte mittags laufen lassen – Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner.
  • Batteriespeicher – verschiebt Solarstrom in den Abend.
  • Wärmepumpe und E-Auto – große Verbraucher, die sich steuern lassen.

Einspeisung und Vergütung

Was Sie nicht selbst verbrauchen, nimmt der Netzbetreiber ab und vergütet es 20 Jahre lang zum Satz, der bei Inbetriebnahme gilt. Für neue Anlagen sinkt dieser Satz halbjährlich. Seit dem Solarspitzengesetz von 2025 gilt für neue Anlagen außerdem: In Stunden mit negativen Börsenpreisen gibt es keine Vergütung, und ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt. Für die Wirtschaftlichkeit zählt deshalb vor allem der Eigenverbrauch.

Anmeldung, Steuern, Angebote

  • Anmeldung: beim Netzbetreiber vor dem Anschluss, im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Beides erledigt meist der Installateur.
  • Steuern: Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt beim Kauf keine Umsatzsteuer an.
  • Angebote: Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie den Preis je kWp inklusive Montage, Gerüst und Zählerschrank.

Kleiner Einstieg ohne Dach: ein Balkonkraftwerk.

Häufige Fragen zur Photovoltaik

Wie viel Strom erzeugt eine Photovoltaikanlage pro kWp?

In Deutschland im Schnitt rund 900 bis 1.000 kWh je Kilowatt-Peak und Jahr – im Süden etwas mehr, im Norden etwas weniger. Ost-West-Dächer liefern etwa 15 Prozent weniger als Süddächer, verteilen den Ertrag aber besser über den Tag.

Wie groß sollte meine Solaranlage sein?

So groß, wie das Dach sinnvoll hergibt, wenn Sie Wärmepumpe oder E-Auto planen. Sonst orientieren Sie sich an Ihrem Verbrauch: Für einen Haushalt mit 4.000 kWh sind 6 bis 10 kWp üblich. Pro kWp brauchen Sie rund 5 m² Dachfläche.

Lohnt sich ein Batteriespeicher?

Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von grob einem Drittel auf die Hälfte bis zwei Drittel. Ob sich das rechnet, hängt vom Speicherpreis und Ihrem Strompreis ab. Rechnen Sie beide Varianten im Rechner durch: einmal mit niedrigem Eigenverbrauch ohne Speicher, einmal mit höherem Eigenverbrauch und höherer Anschaffung.

Muss ich für eine Solaranlage Steuern zahlen?

Für Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden fällt beim Kauf seit 2023 keine Umsatzsteuer an, und die Einnahmen sind in der Regel einkommensteuerfrei. Lassen Sie Ihren Einzelfall von einer Steuerberatung prüfen.

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?

Für das Jahr der Inbetriebnahme und 20 weitere Kalenderjahre, zum Satz, der bei Inbetriebnahme gilt. Für neue Anlagen sinkt der Satz halbjährlich; den aktuellen Wert veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Rechtsgrundlagen

Stand 02.10.2026. Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die aktuelle Gesetzeslage.