Umzug: Strom und Gas beim Umzug: kündigen, ummelden, ablesen
Kündigen Sie Strom und Gas mit sechs Wochen Frist zum Auszugstag und teilen Sie Ihre neue Anschrift mit. Für die neue Wohnung schließen Sie vier bis sechs Wochen vorher einen Vertrag ab; sonst beliefert Sie dort zunächst der Grundversorger. Der Planer rechnet alle Termine aus.
Alte Wohnung: kündigen oder mitnehmen
Bei einem Umzug dürfen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag mit sechs Wochen Frist kündigen – zum Auszugstag oder einem späteren Termin, auch während der Mindestlaufzeit. Geben Sie dabei Ihre neue Anschrift an. Bietet der Versorger Ihnen innerhalb von zwei Wochen an, Sie in der neuen Wohnung zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, wird die Kündigung nicht wirksam.
In der Grundversorgung gilt ohnehin eine Frist von zwei Wochen.
Neue Wohnung: rechtzeitig einen Vertrag wählen
Ohne eigenen Vertrag beliefert Sie in der neuen Wohnung der örtliche Grundversorger, zuerst in der Ersatzversorgung. Das Licht geht also nicht aus – aber der Tarif ist oft teurer als nötig. Vergleichen Sie deshalb vier bis sechs Wochen vor dem Einzug und nennen Sie beim Abschluss den Einzugstermin und die Zählernummer.
Heizt die neue Wohnung mit einer Zentralheizung des Vermieters, rechnet dieser das Gas über die Nebenkosten ab; dann brauchen Sie nur einen Stromvertrag.
Zähler und Schlussrechnung
- Ablesen: am Auszugstag in der alten, am Einzugstag in der neuen Wohnung – mit Foto und Zählernummer.
- Melden: beide Werte an den jeweiligen Versorger, am einfachsten im Kundenportal.
- Schlussrechnung: spätestens sechs Wochen nach Lieferende. Prüfen Sie Zählerstand und Abschläge.
Werkzeug
Kündigungsschreiben wegen Umzugs
Mit Auszugsdatum und neuer Anschrift. Kopieren und per E-Mail oder im Kundenportal senden.
Tarifvergleich
Tarife für die neue Wohnung
Geben Sie die Postleitzahl der neuen Wohnung ein. Ihren bisherigen Verbrauch können Sie als Anhaltspunkt nehmen, wenn Wohnungsgröße und Haushalt ähnlich bleiben.
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Häufige Fragen zu Strom und Gas beim Umzug
Wie kündige ich Strom und Gas beim Umzug?
Mit sechs Wochen Frist zum Auszugstag oder später, in Textform und mit Ihrer neuen Anschrift. Bietet der Versorger innerhalb von zwei Wochen an, Sie in der neuen Wohnung zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, läuft der Vertrag dort weiter.
Was passiert, wenn ich in der neuen Wohnung noch keinen Vertrag habe?
Dann beliefert Sie der örtliche Grundversorger, zunächst in der Ersatzversorgung. Es gibt keine Unterbrechung, aber oft höhere Preise. Schließen Sie deshalb rechtzeitig einen eigenen Vertrag ab.
Kann ich meinen Stromvertrag in die neue Wohnung mitnehmen?
Wenn Ihr Versorger am neuen Ort liefert, ja – fragen Sie nach. Ein Umzug ist aber auch ein guter Anlass, die Preise am neuen Wohnort zu vergleichen.
Wann muss ich die Zählerstände ablesen?
Am Auszugstag in der alten und am Einzugstag in der neuen Wohnung. Fotografieren Sie Zähler und Zählernummer; so lassen sich Schätzungen in der Abrechnung leicht korrigieren.
Wann kommt die Schlussrechnung?
Spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung. Zu viel gezahlte Abschläge muss der Versorger erstatten.
Rechtsgrundlagen
- § 41b Abs. 5 EnWG – Kündigung bei Umzug
- § 38 EnWG – Ersatzversorgung
- § 40c EnWG – Zeitpunkt der Abrechnung
- § 20 StromGVV – Kündigung der Grundversorgung (Gas: § 20 GasGVV)
Stand 02.10.2026. Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die aktuelle Gesetzeslage.
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